AGB


 

1. Für Händler

 

1. Allgemeine Verkaufsbedingungen für Händler

§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Eigenerklärung des Käufers

(1) Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er in seinem Sortiment keine Produkte solcher Hersteller führt oder zu führen beabsichtigt, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe dem rechtsextremen Umfeld zuzuordnen sind.

(2) Wir behalten uns ausdrücklich vor, sich anbahnende oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn im Sortiment des Käufers Produkte jedweder Art geführt werden, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach unserem alleinigen freien Ermessen diesem rechtsextremen Umfeld zuzuordnen sind.

(3) Das gleiche gilt, wenn der Käufer in Ausstellungs- oder Verkaufsräumen, in Schaufenstern oder Vitrinen, auf Websites oder über andere Medien wie Kataloge, Werbeflyer o.ä. oder durch Sponsoring Positionen artikuliert oder Positionen Gehör verschafft, die nach unserem alleinigen freien Ermessen diesem rechtsextremen Umfeld zuzuordnen sind.

§ 3 Angebot, Annahme

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

§ 4 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 6 Lieferung

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

(3) Falls der Verkäufer nicht zurechenbar der Erfüllung nicht nachkommt (Höhere Gewalt), ist er nicht haftbar und seine Verpflichtungen werden aufgeschoben, sofern die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist. Falls der Zeitraum, in dem durch Höhere Gewalt die Erfüllung nicht möglich ist, länger dauert oder länger dauern wird als 3 Monate, ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung auf Schadensersatz durch den Verkäufer besteht nicht.

(4) Liefertermine beziehen sich stets auf die Auslieferung aus dem Lager des Verkäufers.

(5) Falls der Verkäufer bei Eintreten Höherer Gewalt seinen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder diese nur teilweise erfüllen kann, ist er befugt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil getrennt in Rechnung zu stellen und der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als wenn sie einen getrennten Vertrag beträfe.

(6) Höhere Gewalt des Verkäufers im Sinne dieses Artikels liegt u.a. vor im Fall eines Streiks, Mangel an Grundstoffen, Stagnation bei Zulieferern und Verkehrsproblemen.

(7) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 7 Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nach¬kommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 9 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neuss, Deutschland.

 

Der englische Text dieser Bedingungen stellt nur eine Gefälligkeitsübersetzung der allein verbindlichen deutschen Fassung dar.